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Baumschutz

Der Kreisstadt Unna ist die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung eines artenreichen und gesunden Baumbestandes ein besonderes Anliegen. Auf öffentlichen und privaten Flächen bereichern Tausende Bäume das Stadtbild, wirken positiv auf das urbane Klima und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und weitere Tiergruppen.

Ein wichtiges Instrument des Baumschutzes ist die vom Rat der Kreisstadt Unna beschlossene Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung).

Die Satzung regelt in 13 Paragraphen den Schutz des Baumbestandes in der Kreisstadt Unna.

Weitere wesentliche Inhalte:

Im bebauten Bereich (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne) müssen Eigentümer von Grundstücken beim Bereich Umwelt einen Antrag auf Fällgenehmigung stellen, sofern Bäume (Nadel- und Laubgehölze) mit einem Stammumfang von 100 Zentimeter und mehr (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden) entfernt werden sollen. Nicht unter die Antragspflicht fallen Obstgehölze mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen, für jeden Baum zu begründen und mit einer Lagezkizze der eingezeichneten Bäume zu versehen. Für den Antrag kann ein vorbereitetes Antragsformular verwendet werden.

Nach Prüfung der Sachverhalte ergeht ein Bescheid der Verwaltung an den Antragsteller.

Detaillierte Regelungen siehe:
Baumschutzsatzung vom 12.07.2010
Fällantrag

Weitere Informationen zum Thema

Das Justizministerium NRW hat ein Faltblatt (Infomaterial) mit dem Titel "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten" herausgegeben. Diese ist unter folgenden Link abrufbar
Justizministerium NRW

Stichwörter:
Baumschnitt, Baumschutzordnung, Baumsatzung

21.05.2012

Kreisstadt Unna

Sabine Calovini

Ausschuss für Umweltangelegenheiten
Verwaltungsangelegenheiten
Baumschutz

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