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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:- Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u.ä.
- Straßenfeste
- Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
- Radtouristikfahrten
- Radrennen
- Kirmessen
- Prozessionen sowie sonstige Umzüge
sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen.
Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben.
Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10,-- und 350,-- € liegen.
Gesetze im Internet:
LandesgesetzeStraßenverkehrsordnung
Bußgeldordnung
21.05.2012
Zimmer 127 (1.OG)
Telefon: 02303/103 307
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Zimmer 128 (1.OG)
Telefon: 02303/103 365
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Hans Kaufmann
SachgebietsleiterZimmer 127 (1.OG)
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Sebastian Koch
VerkehrslenkungZimmer 128 (1.OG)
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