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Baustellengenehmigung 

Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Die Gebühren staffeln sich nach Art, Dauer und Aufwand der Maßnahme.
Vom Ordnungsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen erteilt in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen.
Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu 2 Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.

Gesetze im Internet:

Landesgesetze
Straßenverkehrsordnung
Bußgeldordnung

21.05.2012

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Sebastian Koch

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