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Baustellengenehmigung
Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Die Gebühren staffeln sich nach Art, Dauer und Aufwand der Maßnahme.
Vom Ordnungsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen erteilt in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen.
Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu 2 Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.
Gesetze im Internet:
LandesgesetzeStraßenverkehrsordnung
Bußgeldordnung
21.05.2012
Zimmer 127 (1.OG)
Telefon: 02303/103 307
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Zimmer 128 (1.OG)
Telefon: 02303/103 365
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Hans Kaufmann
SachgebietsleiterZimmer 127 (1.OG)
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Sebastian Koch
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