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Anregung & Kritik
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Anordnung von Verkehrszeichen- und einrichtungen
Die Stadt Unna ist für das gesamte Stadtgebiet zuständige Straßenverkehrsbehörde, d.h. alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen müssen vom Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung gem. § 45 StVO nach vorausgegangenem Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren mit der Kreispolizeibehörde Unna und dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger angeordnet werden. Zu den häufigsten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gehören z.B.:- Einrichtung von "Tempo-30 km/h-Zonen"
- Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen
- Anordnung von Park- und Halteverboten
- Vorfahrtsregelungen
- Sperren von Straßen
- Einrichtung von Fußgängerüberwegen
- Sonstige Gebots- und Verbotsbeschilderung nach StVO
Anträge können von allen Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden, aber auch Hinweise der Polizei und sonstigen Organisationen werden aufgegriffen, ihre mögliche Durchführung geprüft und ggf. umgesetzt.
Bestimmte Maßnahmen, die einen erheblichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen haben, werden in den zuständigen städtischen Ausschüssen beraten und entschieden.
Gesetze im Internet:
LandesgesetzeStraßenverkehrsordnung
Bußgeldordnung
21.05.2012
Zimmer 127 (1.OG)
Telefon: 02303/103 307
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Zimmer 128 (1.OG)
Telefon: 02303/103 365
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Hans Kaufmann
SachgebietsleiterZimmer 127 (1.OG)
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Sebastian Koch
VerkehrslenkungZimmer 128 (1.OG)
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