1. Unna.de:
  2. Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
  3. Alle Bereiche von A-Z
  4. Jugend und Familie
  5. Soziale Dienste

Unna von A-Z:

Kreisstadt Unna

  1. Startseite
  2. Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
  3. Berichte, Broschüren, Flyer
  4. Bildung, Kultur, Geschichte
  5. Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
  6. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
  7. Politik in Unna
  8. Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
    1. - Formulare von A-Z
    2. - Online-Dienste
    3. - Ortsrecht von A-Z
    4. Alle Bereiche von A-Z
      1. Bauleitplanung
      2. Bauordnung
      3. BauServiceBüro
      4. Bürgerservice
      5. Büro des Bürgermeisters
      6. Büro für Gleichstellungsfragen
      7. Beschäftigungsförderung
      8. Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
      9. Erziehungsberatungsstelle (neu)
      10. Feuerschutz und Rettungswesen
      11. Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
      12. Gutachterausschuss
      13. Immobilienmanagement
      14. Jugend und Familie
        1. Familienförderung
        2. Jugend- und Sozialplanung, Integration
        3. Kinder- und Jugendarbeit
        4. Soziale Dienste
        5. Wirtschaftliche Hilfen / Eltern- und Kostenbeiträge
      15. Personal und Organisation
      16. Personalrat
      17. Pressestelle
      18. Rechnungsprüfung
      19. Rechtswesen
      20. Schulen
      21. Sicherheit und Ordnung
      22. Standesamt
      23. Umwelt
      24. Vergabestelle
      25. Verkehr und Straßenbau
      26. Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
      27. Wahlen
      28. Wirtschaftsförderung
      29. Wohnen, Soziales u. Senioren
    5. Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
    6. Unna von A-Z
  9. Termine und Bekanntmachungen

Top10 Seiten

  1. Startseite Kulturbetriebe
  2. Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
  3. Aktuelle Termine
  4. Bibliothek im zib
  5. Verwaltungsaufbau
  6. Startseite Bürgerservice
  7. Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
  8. Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
  9. Stellenausschreibungen
  10. Kinder, Jugend, Familien und Senioren

Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Kreisstadt Unna:

Weitere Seiten in diesem Bereich:


Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 

Jedes Kind hat Anspruch auf eine Unterhaltsleistung nach dem UVG, wenn es
  • das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • in Deutschland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen erhält.
Es besteht kein Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn
  • beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben (gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder
  • das Kind mit einem Elternteil und einem Stiefelternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt oder
  • das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird, sondern sich z. B. in einem Heim oder in Vollpflege bei einer anderen Familie befindet oder
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des UVG erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken oder
  • der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.

Leistungen

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt zur Zeit 133 Euro für Kinder unter sechs Jahren und für Kinder von sechs bis unter zwölf Jahren zur Zeit 180 Euro und wird vom Jugendamt der Kreisstadt Unna ausgezahlt.

Die Unterhaltsleistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.
Die Unterhaltsleistung nach dem UVG gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Sie wird daher z. B. auf die Leistungen des SGB II (ALG II, Sozialgeld) angerechnet.
Der Antrag muss mit bestimmten Anlagen persönlich im Jugendamt der Kreisstadt Unna gestellt werden.
Die Anlagen können bei der auf dieser Seite unter Kontakt & Service genannten Ansprechpartnerin erfragt werden.

weitere Informationen: Flyer Unterhaltsvorschuss (UVG)

Stichwörter:
Unterhaltsvorschuss, UVG, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Leistungen für alleinerziehende Eltern, Alleinerziehende, schwangere junge Frauen, Unterhalt, fehlender Unterhalt, Unterhalt für Kinder

17.05.2012

Kreisstadt Unna

Silke Woitas

Silke Woitas

Jugend und Familie
Unterhaltsvorschuss (UVG)

Zimmer 236 (2.OG)
Telefon: 02303/103 560
Fax: 02303/103 503
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag u. Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr