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Anregung & Kritik

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Jugendgerichtshilfe (JGH) 

Zielgruppe:

Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres und Heranwachsende im Alter von 18 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Aufgabenbeschreibung:

Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und über die sich daraus ergebenen Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Die Vertreter der JGH bringen die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zwecke die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Anschließend vermitteln sie jugendrichterliche Auflagen und bieten nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an.

Die Hilfe muss nicht beantragt werden, da sie im Jugendgerichtsverfahren automatisch gewährt wird. Ebenso ersetzt sie nicht den eventuell notwendigen juristischen Beistand. Sie ist während des gesamten Verfahrens heranzuziehen und soll so früh wie möglich einsetzen.

weitere Informationen: Flyer Jugendgerichtshilfe (JGH)

Stichwörter:
Jugendgerichtshilfe, JGH, Straffälligkeit, Straffälligkeit von Jugendliche, Straffälligkeit von Heranwachsenden

17.05.2012

Kreisstadt Unna

Heiko Simmang

Mitarbeiter Jugendgerichtshilfe
Zimmer 201 (2.OG)
Telefon: 02303/103 578
Fax: 02303/103 503
E-Mail


Mirja Brüggemann

Mitarbeiterin
Jugendgerichtshilfe

Zimmer 235 ((2.OG))
Telefon: 02303/103 558
Fax: 02303/103 503
E-Mail


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