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Anregung & Kritik

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Hilfe für junge Volljährige 

 Einem jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

 
Für die Ausgestaltung der Hilfen gelten die Maßnahmen wie bei der Hilfe zur Erziehung bei Minderjährigen, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
 
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
 
 

Ihre Ansprechpartner /innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):

Telefon- und Bezirksverzeichnis des ASD

Stichwörter:
Hilfe für junge Volljährige, Hilfe zur Erziehung

17.05.2012

Kreisstadt Unna

Thomas Köster

Thomas Köster

Leiter Soziale Dienste
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail

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