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Formulare

  1. Betreuungsverfügung
  2. Vollmacht
  3. Vorsorgevollmacht Anmerkung
  4. Patientenverfügung-10 Punkte Check

Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Kreisstadt Unna:

Betreuung von Erwachsenen 

Zielgruppe:

Volljährige mit einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung innerhalb des Stadtgebietes.

Aufgabenbeschreibung:

Was ist eine gesetzliche Betreuung (§§ 1896-1908k BGB)?

Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht hat das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Der Begriff Entmündigung wurde dadurch abgeschafft.

Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle

  • bieten Ihnen eine kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgegebenen Vorsorgemöglichkeiten
  • sichern maßgebliche Unterstützung des zuständigen Amtsgerichtes Unna - Betreuungsgericht - bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren in Form einer
    • gutachterlichen Stellungnahme, die Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der rechtlichen Betreuung beinhalten und einen Betreuer (Ehrenamtler oder Berufsbetreuer) vorschlagen. Dabei gilt der Erforderlichkeitsgrundsatz,  die Betreuung nur für die Bereiche einzurichten, in denen rechtliche Unterstützung notwendig ist.
  • vermitteln rechtliche Betreuungen an Angehörige, Berufsbetreuer u. Betreuungsvereine
  • übernehmen in Ausnahmefällen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
  • werben für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung
  • beglaubigen gegen eine Gebühr von 10 € Unterschriften o. Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.



Die Mitarbeiter/innen informieren u. beraten 

  • Personen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde
  • Angehörige von Betreuten
  • ehrenamtliche Betreuer
  • interessierte Bürger
  • stationäre Einrichtungen
  • Berufsbetreuer
  • bevollmächtigte Personen (im Rahmen einer Vollmacht)


Darüber hinaus informieren wir in Einzelgesprächen und durch Informationsveranstaltungen bei Gruppen, Vereinen und in Institutionen über Vollmachten, Betreuungsverfügungen, geben Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung, um gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen?

Mit einer Vollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit regeln sollen. Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen werden.

Voraussetzungen:

  • der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
  • der Bevollmächtigte ist bereit u. geeignet
  • zwischen Vollmachtgeber u. Bevollmächtigten besteht ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis, denn eine gerichtliche Kontrolle ist nicht gegeben.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen o. verändert werden!

Eine Betreuungsverfügung erstellen Sie dann, wenn keine Person Ihres Vertrauens vorhanden ist oder andererseits zweckmäßig erscheint, die Ausübung des Amtes der "gerichtlichen Kontrolle" zu unterstellen. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche/Vorstellungen zu äußern. So können Sie beispielsweise eine Person als Betreuer/in bestimmen oder ausschließen.

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im voraus schriftlich niederlegen.

Weitere Auskünfte u. Informationsmaterial erhalten Sie bei ihrer Betreuungsbehörde und den örtlichen Betreuungsvereinen
Betreuungsvereine innerhalb des Stadtgebietes Unna:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Wasserstr. 15, 59423 Unna, Tel: 02303/2422
Betreuungsverein Diakonie Unna e.V., Ebertstr. 20, 59192 Bergkamen, Tel: 02307/983000

 

Flyer Betreuungsbehörde


Der Vordruck zur "Anregung einer rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG)" kann von Ihnen direkt am PC ausgefüllt und als Download im PDF-Format heruntergeladen werden.

Einen von der Betreuungsbehörde der Stadt Unna erarbeiteten Vordruck zur Vollmacht sowie zur Betreuungsverfügung und Empfehlungen zur Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung können Sie ebenso herunterladen.

Die Bundeseinheitliche Broschüre mit Informationen zum Betreuungsrecht u. ausführlichen Informationen können Sie bestellen unter: Publikationsversand der Bundesregierung, PF 48 10 09, 18132 Rostock, oder herunterladen unter:
www.bmj.de/ratgeber

Die Broschüre "Patientenverfügung" können Sie ebenso bei der Bundesregierung (Anschrift s.o.) bestellen oder herunterladen unter:www.bmj.de/media/archive/734.pdf

Stichwörter:
rechtliche Betreuung, Betreuungsstelle, Patientenverfügung, Patiententestament, Vorsorgevollmacht, Vollmacht, rechtliche Interessenvertretung bei Volljährigen, Betreuungsverfügung, Betreuungsverein, Betreuungsgesetz, Betreuungsrecht, Broschüre Patientenverfügung, Entmündigung, Entmündigte, Erwachsenenvormundschaft, Vormundschaft
Lebenslagen:
Alter

17.05.2012

Kreisstadt Unna

Engelbert Schulte

Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz
Zimmer 242 (2.OG)
Telefon: 02303/103 568
Fax: 02303/103 588
E-Mail


Elisabeth Zschieschang

Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz
Zimmer 243 (2.OG)
Telefon: 02303/103 592
Fax: 02303/103 588
E-Mail


Jens Kaller

Jugend und Familie
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz

Zimmer 241 (2.OG)
Telefon: 02303/103 594
Fax: 02303/103 588
E-Mail


Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
es wird um Terminabsprache gebeten