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Fischereischeine 

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein.

Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.

Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
  • das Zeugnis über die Fischerprüfung
  • ein Lichtbild
  • für den Jugendfischereischein benötigen Sie ebenfalls ein Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
  • für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
  • sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich

Gebühren:

  • 1-Jahres-Fischereischein = 16,00 €
  • 5-Jahres-Fischereischein = 48,00 €
  • Jugendfischereischein = 8,00 €
  • Ersatzfischereischein = 10,00 €


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kreis Unna - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Fischereiwesen
Stichwörter:
Angeln, Angelprüfung, Angelschein, Anglerschein
Lebenslagen:
Freizeit, Kinder & Jugendliche, Sport

17.05.2012

Kreisstadt Unna

Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr