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Melde-, Lebens- und Aufenthaltsbescheinigungen
Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsamt, Standesamt) oder dem Rentenversicherungsträger sowie für private Zwecke benötigt.
Alle nachfolgend aufgeführten Bescheinigungen werden Ihnen direkt bei Antragstellung im Bürgerservice ausgestellt.
Meldebescheinigung
Für die Beantragung einer Meldebescheinigung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Soll die Bescheinigung von einer bevollmächtigten Person beantragt werden, ist der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin vorzulegen.
Die Meldebescheinigung enthält im Regelfall nur Angaben zu Ihrer aktuellen Anschrift. Weitere Angaben zu Ihrer Person (wie z.B. Staatsangehörigkeit oder Konfession) sind in der Meldebescheinigung nicht enthalten.
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 6,00 Euro.
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung kann nur vom Antragsteller/von der Antragstellerin persönlich im Bürgerservice beantragt werden, da die Meldebehörde bestätigt, dass die antragstellende Person in Unna gemeldet und noch am Leben ist.
Lebensbescheinigungen werden häufig für Rentenzwecke benötigt. Wenn Sie eine entsprechende Aufforderung von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, bringen Sie bitte dieses Schreiben mit, da die Lebensbescheinigung in der Regel auf dem Formular oder Vordruck des Rentenversicherungsträgers ausgestellt werden kann.
Die Gebühr für eine Lebensbescheinigung beträgt 6,00 Euro. Für Rentenzwecke wird die Lebensbescheinigung gebührenfrei ausgestellt.
Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z.B. für die Anmeldung der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft beim Standesamt benötigt. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält im Gegensatz zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 6,00 Euro.
Heirat
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Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
