Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Aktuelle Termine
- Bibliothek im zib
- Verwaltungsaufbau
- Startseite Bürgerservice
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
- Stellenausschreibungen
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Formulare
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Anmeldung / Ummeldung
Jeder Einwohner ist verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden. Diese Verpflichtung gilt sowohl bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder dem Ausland als auch bei einem Umzug innerhalb der Kreisstadt Unna (sog. Ummeldung).
Bitte bringen Sie bei der Anmeldung Ihren Personalausweis mit (bei Bevollmächtigten: Ausweis der anzumeldenden Person und eigener Ausweis). Wenn Sie einen Reisepass besitzen, bringen Sie diesen bitte ebenfalls mit.
Gebühren entstehen für die An- oder Ummeldung nicht.
Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,70 €.
Hinweise:
Da das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren keinen Unterschied mehr zwischen einer Anmeldung und einer Ummeldung macht, wird für beide Vorgänge das Formular "Anmeldung bei der Meldehörde" sowie das "Beiblatt zur Anmeldung" verwendet.
In unserem Formularbereich in der linken Spalte (ganz unten auf der Seite) finden Sie Vordrucke, die Sie, wenn Sie möchten, zu Hause ausfüllen und zur An- oder Ummeldung mitbringen können. Alle Formulare erhalten Sie selbstverständlich auch in gedruckter Form im Bürgerservice.
Bitte beachten Sie: Zurzeit ist es noch nicht möglich, ein ausgefülltes Formular online bei uns einzureichen. Aus diesem Grund erscheint, nachdem Sie ein Formular vollständig ausgefüllt haben, ein sog. Einreichungsdialog, bei dem nur die Druckoption (für den Postversand oder das persönliche Einreichen des Formulars) ausgewählt werden kann.
Ummeldung, ummelden
Auto, Wohnung & Haus
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
